Regeln
Mitglieder
Der Rat
Anweisungen des Rates sind Folge zu leisten. Entscheidungen des Rates sind für alle Mitglieder bindent
Verhalten
Ein übertriebenes Gewähren von Schutzzaubern sollte vermieden werden, bei jungen Abenteurern. Diese sollen angehalten werden zur Selbstständigkeit.
Gildeninterne Gespräche und Angelegenheiten unterliegen der ABSOLUTEN Verschwiegenheit des Mitgliedes, und dürfen auch NUR in den dafür vorgesehenen Hallen besprochen werden.
Eventuelle Unstimmigkeiten zwischen Gilden Mitglieder/verbündete Gilden sind NICHT öffentlich aus zutragen.
Strengstens verboten sind Wegelagerei und das Belagern von Toren, Städten und Durchgängen! Bei bewiesenem Verstoß hiergegen behält sich der Rat der Gilde vor, alle daran schuldhaft beteiligten Mitgliedern ohne Verzug die Insignien der Gilde zu entziehen!
Verlust der Mitgliedschaft
Sollte man das Gildenwappen ablegen wollen, so ist im Vorfeld darüber der Gildenrat zu informieren.
Gegenstände aus dem Gildenlager sind sofort an dieses zurückzugeben. Die Gildenhallen sind mit Ablegen des Wappen sofort zu verlassen.
Kosten die evtl durch das Ablegen entstehen, trägt das Mitglied.
Bei Verstößen gegen die Regeln der Gilde oder der göttlichen Mächte entscheidet der Rat ob Sanktionen gegen das betroffene Mitglied eingeleitet werden.
Im extrem Fall kann es bis zum Ausschluss des Mitgliedes führen, die dadurch entstehenden Kosten trägt das Mitglied.
Familien Partner von Mitglieder
Eheschließung von Mitgliedern und Familienverhältnisse
Entschiedet sich ein Mitglied die Ehe einzugehen , so ist darauf zu achten das der Ehepartner die selbe Gesinnung hat wie das Mitglied, der Adept bzw Bewerber.
Anderweitige Ehen werden von der Gilde nicht geduldet.
Weitere Familienverhältnisse unterliegen keiner Gesinnungsprüfung; Andere Glaubensüberzeugungen innerhalb dieser weiteren Familienverhältnisse dürfen dennoch keine öffentlichen Konfrontationen oder etwaige Gefahren für die
reine Glaubensintegrität unserer Gilde darstellen, und sind zu vermeiden.
Abwesenheit eines Mitgliedes
Sollte ein Mitglied auf Reisen gehen, so sollte er dies am schwarzen Brett kundtun. Denn sollte er längere Zeit als verschollen gelten, so kann das zum Verlust des Wappens führen.
Gildenleben
Gildentreffen
Die Gilde trifft sich regelmäßig zu festgelegten Terminen an einem festgelegten Ort.
Bei diesen Treffen werden aktuelle Themen erörtert, neue Bewerber bzw. Adepten geprüft, Termine abgesprochen, Problemlösungen erarbeitet und dergleichen.
Der Gildenrat moderiert die Zusammenkunft.
Gildenbeitrag
Träger der Gildeninsignien zahlen monatlich einen Beitrag in die Gildenkasse von 100.000 Goldstücke.
Der Beitrag kann durch Mehrheitsbeschluss der Mitglieder geändert werden.
Verhalten
Die Gildenhallen, dort insbesondere die schwarzen Bretter mit den Bekanntmachungen, sind von jedem Mitglied regelmäßig zu besuchen.
Spätestens drei Tage vor der Gildenversammlung.
Beim Betreten der Gildenhallen ist gebührend zu grüssen
Gildenlager
Ausgegeben werden die Gegenstände vom Gildenrat.
Bei der Ausgabe werden die Einzelheiten über diesen Gegenstand besprochen.
Bewerber erhalten keinen Einsicht in das Gildenlager.
Gewalt und Krieg
Gewalt
die Anwendung von Gewalt regelt unser Kodex
Krieg
Kriege im Namen der Gilde werden nur vom Gildenrat erklärt, als letztes Mittel der Wahl.
Annahme von Kriegen, welche der Gilde erklärt werden, wird ebenfalls ausschließlich von Gildenrat getroffen.
Einzelne Mitglieder können dennoch Kriege erklären, sofern hinreichend Gründe dafür vorliegen und der Gildenrat zugestimmt hat.
Sonstiges
Über alles Weitere, die Gilde und das Gilden leben, sowie Bündnispartner usw. betreffend, entscheidet die Mehrheit der Mitglieder, ausser ein vorstehender Absatz trifft andere Regelung
Nur wer sich mit diesen Regeln einverstanden erklärt, kann auf Antrag in die Gilde aufgenommen werden.